Urheberrecht
Einstweilige Verfügung in schwarz-weiß wirksam PDF Drucken E-Mail

Eine einstweilige Verfügung mit farbiger Anlage wurde lediglich in der schwarz-weißen Fassung bekannt gegeben.

Einen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vollzugs und der Zustellung der einstweiligen Anordnung nimmt dies allerdings nicht. Für die Wirksamkeit der Zustellung ist nämlich nur die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit im Vergleich zum Original maßgeblich. Sie ist sogar wirksam, wenn einzelne Worte oder Buchstaben fehlen und das Verständnis der Entscheidung dadurch erschwert, jedoch nicht unmöglich gemacht wird. Solange aber der Inhalt der Verfügung erkennbar ist, ist auch die Zustellung wirksam, da es nur auf den Inhalt ankommt. Werden farbige Anlagen lediglich in schwarz-weiß wiedergegeben, so ist von einer geringfügigen Abweichung auszugehen, die die Wirksamkeit der Zustellung in keinster Weise beeinträchtigt. (OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2010 – Az. 6 W 85/09)