Urheberrecht
Verkauf von Live-Mitschnitten auf eBay rechtswidrig PDF Drucken E-Mail

Im zugrundeliegenden Sachverhalt wurde ein nicht autorisierter Live-Mitschnitt einer Musikband auf eBay als „Bootleg“ verkauft. Daraufhin wurde abgemahnt und Abmahnkosten von 800 -€

geltend gemacht. Dies ist dem Grunde und der Höhe nach berechtigt. Die Bereitstellung eines Live-Mitschnitts einer Band, der ohne Erlaubnis geschehen ist, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Diese Handlung ist somit aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit abmahnfähig. Dabei greift auch die Kappungsgrenze des § 97a UrhG nicht, der die Geltendmachung der Abmahnkosten auf 100,-€ beschränkt. Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn die Voraussetzung der unerheblichen Rechtsverletzung vorliegt. Allerdings ist dies vorliegend nicht der Fall. Insbesondere ist der Eingriff nicht unerheblich, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, die es als sicher erscheinen lassen, dass dem Abgemahnten bekannt gewesen ist, dass er nicht genehmigt Live-Mitschnitte bereitstellt und sich damit rechtswidrig verhält. Dadurch, dass vorliegend die Mitschnitte mit „Bootleg“ bewerben wurden, gibt es eben diesen Anhaltspunkt bezüglich der Kenntnis der Rechtswidrigkeit. (LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2010 – Az. 308 S 12/09)