Urheberrecht
30.000€ Schadensersatz pro Film in P2P-Fällen PDF Drucken E-Mail

Im zugrundeliegenden Sachverhalt wurde in einer P2P-Tauschbörse ein Film zum Upload bereitgestellt. Hiergegen ging der Inhaber der Nutzungsrechte am fraglichen Filmwerk ging gerichtlich vor.

Das zur Verfügungstellen eines urheberrechtlich geschützten Films innerhalb einer P2P-Tauschbörse stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Rechteinhaber setzte dabei einen Streitwert von 30.000 € fest. Das Gericht hatte bezüglich der Höhe des Streitwertes keinerlei Bedenken. Zwar handelt es sich lediglich um einen einzigen Film, der in einer Tauschbörse im Internet rechtswidrig zum Upload bereitgestellt wurde. Jedoch ist ein derartig hoher Streitwert angemessen und im Übrigen durchaus üblich. Es muss nämlich beachtet werden, dass der Film einem unbegrenzten Personenkreis urheberrechtswidrig zur Verfügung gestellt wurde. Diesem Umstand muss auch bei der Festsetzung des Streitwerts Rechnung getragen werden. Daraus folgt aber auch ein Schadensersatzanspruch, der sich auf 30.000€ beläuft. (AG Magdeburg, Urteil vom 12.05.2010 – Az. 140 C 2323/09)