Urheberrecht
Urheberrechtsverletzung durch Torrent-Dateien PDF Drucken E-Mail

Im zugrundeliegenden Sachverhalt konnten auf einer Internetseite Torrent-Dateien abgerufen werden. Dies sind Dateien, die urheberrechtlich geschützte Dateien wie Filme enthalten.

Dadurch, dass diese abrufbar gemacht wurden und heruntergeladen werden konnten, wurden die geschützten Inhalte öffentlich zugänglich gemacht. Dies stellt aber eine Rechtsverletzung dar, wenn das erforderliche Einverständnis fehlt oder nicht auf den Server der fraglichen urheberrechtlich geschützten Inhalte weitergeleitet wird. Insbesondere nach Erhalt einer Abmahnung ist es dem Internetseitenbetreiber jedoch möglich und zumutbar die Abrufbarkeit der Torrent-Dateien und damit die Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Zur Ausräumung der Widerholungsgefahr wäre es erforderlich die Nutzung unverzüglich einzustellen und eine ernsthafte, unbefristete, vorbehaltslose und hinreichend strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Ansonsten hat der einstweilige Antrag des Rechteinhabers Erfolg. Die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG greift nämlich gerade nicht bei Unterlassungsansprüchen. (LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 – Az. 310 O 154/10)