Urheberrecht
Gewerbliches Ausmaß bei Herunterladen eines einzigen Filmes PDF Drucken E-Mail

Dass die Gerichte nun bei Urheberrechtsverletzungen innerhalb von P2P-Börsen hart durchgreifen zeichnet sich seit einiger Zeit deutlich ab und wird wieder einmal durch den Beschluss des LG Köln bestätigt.

Innerhalb einer Tauschbörse wurde nämlich nur ein einziger Film heruntergeladen und trotzdem wurde die Schwere der dadruch begangenen Rechtsverletzung durch das Gericht betont. Dass durch den Download in einer Tauschbörse ein unbefugtes öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes vorliegt, steht für das Gericht außer Frage. Insbesondere wenn es sich um einen aktuellen Film handelt, wird das gewerbliche Ausmaß bereits beim Download eines einzigen Films erreicht. Wird dieser kurz nach seinem Erscheinen in einer P2P-Tauschbörse angeboten ist dies in hohem Maße illegal. Die Dienstleistungen des Accessproviders werden für die rechtsverletzenden Handlungen genutzt, so dass ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Es ist daher von einer Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß auszugehehen, welche den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch begründet. (LG Köln, Beschluss vom 28.07.2010 - Az.: 209 O 238/10)