Urheberrecht
Verbreitung eines Filmes kurz nach offiziellem Kinostart stellt gewerbliches Ausmaß da PDF Drucken E-Mail

Es stellt ein gewerbliches Ausmaß dar, wenn ein aktueller Kinofilm nur zwei Wochen nach Veröffentlichung bzw. offiziellen Kinostart in einer Tauschbörse heraufgeladen werden kann.


Die Klägerin war die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte eines Actionfilms, der topaktuelll und gerade in den Kinos angelaufen war. Bereits kurz nach dem Kinostart wurde dieser in einer Internettauschbörse hoch geladen und anderen Benutzern zum Download bereitgestellt. Die Klägerin wollte daraufhin die zugeteilten IP-Adressen ermitteln, um herauszufinden, wer die Urheberechtsverletzung begangen hat.

Das Oberlandesgericht Köln sprach der Klägerin den Anspruch zu. Die Online-Verbreitung eines aktuellen Kinofilms stellt eine Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß dar. Daher hat die Klägerin Anspruch auf die Erteilung der Auskunft über Namen und Anschrift derjenigen Nutzer, die den Film bereitstellen.
(OLG Köln, Beschluss vom 11.11.10 - 6 W 182/10)