|
10.000 € pro Film in P2P-Fällen |
|
|
|
|
Das Landgericht Hamburg setzte den Streitwert bei 10.000 € pro Film bei Urheberrechtsverstößen an.
Wegen einer unerlaubten Verwendung eines Filmes auf einer P2P-Internetbörse wurde gegen den Beklagten ein Streitwert von 10.000 € erlassen. Mittels einer Streitwertbeschwerde wollte der Beklagte den Wert heruntersetzen - vergeblich. Insbesondere bei einem Film, der erst seit wenigen Wochen auf dem Markt ist, ist ein Streitwert in Höhe von 10.000 € sowohl verhältnismäßig als auch angemessen. Nach Meinung des Gerichts ist dieser Wert sogar "sehr maßvoll". (Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.12.10 - 308 O 321/10) |