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Schutzwürdigkeit von Konzertfilmaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz |
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Ein Zusammenschnitt von Konzertfilmaufnahmen ist als selbstständiges und neues Filmwerk einzuordnen und genießt damit den Schutz des Urheberrechtsgesetz.
Ein solches Filmwerk liegt vor, wenn die Aneinanderreihung der Konzertschnitte durch Schnitt, thematische Gruppierung und gestalterische Elemente eine eigene Struktur gewinnt. Hierdurch muss zudem ein Gesamtfilm mit eigener Dramaturgie entstehen.
Bei einer schlichten Aneinanderreihung von Konzertaufnahmen würde kein Urheberrechtsschutz bestehen.
Insgesamt gesehen kann nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamburg der Hersteller eines solchen neuen Filmwerks eine ohne seine Einwilligung vorgenommene Vervielfältigung und Verbreitung von identischen Inhalten seines Filmwerks verbieten.
(OLG Hamburg, Urteil vom 11.08.10 - 5 U 18/08)
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