Urheberrecht
Plagiat von "Pippi-Langstrumpf" als Urheberrechtsverletzung PDF Drucken E-Mail

 

Bei einer nur geringfügigen Veränderung von Personen und ihrer Eigenschaften aus bekannten Buchwerken liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

 

Im zugrundeliegenden Sachverhalt war der Kläger der ausschließliche Inhaber an den Nutzungsrechten von Astrid Lindgrens "Pippi Langstrumpf". Beklagter war ein Autor, der ein Buch mit dem Titel "Die doppelte Pippielotta" veröffentlichte. In diesem Buch wurden sämtliche charakteristische Merkmale der echten "Pippi Langstrumpf" übernommen, insbesondere auch Orte, Namen und Gegebenheiten des Originalwerks.

Das Oberlandesgericht Hamburg sah hierbei eine Urheberrechtsverletzung.

Durch den Titel versucht sich der beklagte Autor nach Ansicht des Gerichts bewusst in die Reihe der echten "Pippi-Langstrumpf"-Bücher einzureihen und verletzt somit die Urheberrechte des Klägers.

Trotz sozialkritischer Wertungen an einzelnen Stellen, ist die Nähe zum Originalwerk unverkennlich.

(OLG Hamburg, Beschluss vom 05.03.11 - 5 U 140/09)