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Loriot-Erbin vs. Wikipedia |
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Die Wikimedia Foundation, die Betreiberin von Wikipedia, darf in Zukunft keine urheberrechtlich geschützten Bilder des Künstlers Loriot auf ihrer Website verwenden.
Klägerin war im zugrundeliegenden Fall die Loriot-Erbin. Sie sah sich durch das Bereitstellen von Briefmarken-Motiven von Loriot auf der Wikipedia-Website sowie der Unterschrift des Loriot in ihren Rechten verletzt und verlangte die Löschung der Bilder.
Das Landgericht Berlin gab der Klägerin Recht.
Nach Meinung des Gerichts liegt im vorliegenden Fall eine Urheberrechtsverletzung vor, da die Briefmarkenmotive urheberrechtlich geschützte Werke darstellen. Im Bereitstellen der Unterschrift ist eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen.
(LG Berlin, Beschluss vom 06.10.2011 - 15 O 377/11)
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