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Für die Veröffentlichung der Fotografien von Manfred Tischer im Rahmen einer Ausstellung im Museum Schloss Moyland bedarf es einer Genehmigung von Beuys bzw. der Beuys-Erbin.
Im zugrundeliegenden Fall versuchte die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst der „Stiftung Museum Schloss Moyland“ verbieten zu lassen, Fotografien von Manfred Tischer in einer Ausstellung zu präsentieren. Die Stiftung hatte im Mai 2009 im Museum Schloss Moyland die Ausstellung „Joseph Beuys – Unveröffentlichte Fotografien von Manfred Tischer“ eröffnet. In dieser Ausstellung wurde u.a., die bislang unveröffentlichte Fotoserie von Manfred Tischer „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet, 1964“ vorgestellt. Die Schwarz-Weiß-Fotos zeigen Joseph Beuys in einer künstlerischen Aktion in der ZDF-Live-Sendung „Die Drehscheibe“ am 11.12.1964.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Fotoserie nicht als freie Bearbeitung der Beuys-Aktionskunst, sondern als Umgestaltung einzustufen sei, für die eine Genehmigung von Beuys bzw. der Beuys-Erbin erforderlich gewesen wäre.
Nach Meinung des Gerichts wurde durch die Fotografien das Beuys-Aktionskunstwerk mit den Mitteln der Fotografie umgestaltet, diese hätten sich jedoch nicht so weit von der Aktionskunst entfernt, dass eine freie und damit nicht genehmigungspflichtige Bearbeitung vorliege.
So zeigten die Fotografien nicht nur die besondere Form der Anordnung der Gegenstände, sondern auch die Handlungsabläufe. Es liegen auch keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass Beuys mit den Aufnahmen seinerzeit einverstanden gewesen wäre.
(Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 30.12.11)
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