|
Wettbewerbsverletzung mittels Bonbonverpackung |
|
|
|
|
Die Gestaltung einer Produktverpackung kann wettbewerbswidrig sein.
So auch die Verpackung des Hustenbonbonherstellers „Atemgold“. Diese wurde nämlich dem Design des Herstellers von „WICK-Blau“ nachempfunden. „WICK-Blau“ weist nämlich in ihrer gesamten Ausgestaltung und Aufmachung eine originelle Gestaltung auf. Die kalten Farben der Verpackung erinnern unweigerlich an die kalte Jahreszeit. Diesen Eindruck unterstützt ein Eisbär, der quasi aus der Verpackung „hinaus“ und den Verbraucher anschaut. Die Bonbonverpackung weist daher eine hohe wettbewerbliche Eigenart auf. Die Nachahmung dieser bekannten Produktverpackung mit ihrem eigentümlichen Design ist wettbewerbswidrig. Es wird in rechtswidriger Weise die Wertschätzung des Klägerprodukts unangemessen ausgenutzt. (OLG Köln, Urteil vom 15.01.2010 – Az. 6 U 131/09) |