Wettbewerbsrecht
Bußgelder wegen unerlaubten Telefonanrufen PDF Drucken E-Mail

Jeder kennt das: Abends klingelt das Telefon, eine unbekannte Person meldet sich und will Ihnen irgendwelche Produkte oder Dienstleistungen verkaufen. Was viele nicht wissen: Ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen

ist dies wettbewerbsrechtlich unzulässig und auch im Hinblick auf den Verbraucherschutz. Die neusten Fälle, für die die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängt hat, versuchten die Anrufe aufgrund allgemein vorformulierter Teilnahmeerklärungen von Gewinnspielen und Ähnlichem zu rechtfertigen. Diese angeblichen Einwilligungen in Telefonwerbung halten der rechtlichen Überprüfung nicht Stand.  Der Präsident der Bundesnetzagentu betonte: "Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder. Dies zeigen die aktuellen Fälle. Auch in Zukunft werden wir zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachten." Für dieses Vorgehen benötigt die Bundesnetzagentur aber vor Allem die Hilfe der Verbaucher, die derartige unzulässige Anrufe melden müssen um eine Verfolgung der Unternehmen zu garantieren. (Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29.07.2010)