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Österreichischer akademischer Grad in Deutschland anerkannt |
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Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Führung des von einer österreichischen Universität verliehenen Grades „Master of Science Kieferorthopädie“ nicht gegen das Heilberufsgesetz verstößt.
Mehrere Zahnärzte mit der von der Zahnärztekammer anerkannten Fachbereichsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie" haben die Führung der Bezeichnung „Master of Science Kieferorthopädie" einer Kollegin, die diesen Titel an einer österreichischen Universität erworben hat, wegen Verstoßes gegen berufsrechtliche Vorschriften und wegen Irreführung des angesprochenen Publikums als wettbewerbswidrig beanstandet. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Beklagten der akademische Grad eines „Master of Science Kieferorthopädie" von der Donau-Universität Krems rechtmäßig verliehen worden ist und sie deshalb auch berechtigt ist, ihn im Inland zu führen. Zu den österreichischen akademischen Graden, die in Deutschland geführt werden dürfen, gehört der Mastergrad. Auch eine Irreführung der Verbraucher durch die ungewohnte Bezeichnung hat der Bundesgerichtshof ausgeschlossen, da Trägern eines solchen Titels nicht die fachliche Qualifikation auf dem Gebiet der Kieferorthopädie fehlt und zudem das Interesse der beklagten Zahnärztin an der Führung eines rechtmäßig erlangten Titels berücksichtigt werden muss. (BGH, Urteil vom 18.03.2010 – Az: I ZR 172/08) |