Wettbewerbsrecht
Privates Bio-Siegel wettbewerbswidrig PDF Drucken E-Mail

Ein privates Bio-Kennzeichen für Mineralwasser ist als wettbewerbswidrig einzustufen, insbesondere dann, wenn es keinen gesetzlich normierten Anforderungen entspricht.


Im zugrundeliegenden Fall ging ein Wettbewerbsverein gegen einen Getränkevertrieb vor, der ökologisch erzeugte Getränke verkaufte. Mit einigen anderen Getränkeherstellern hatte der Beklagte eine Qualitätsgemeinschaft für Bio-Wasser gegründet. Diese Gemeinschaft legte eigene Kriterien fest und vergab bei Erfüllung dieser Kriterien ein Bio-Wasser-Kennzeichen. Der Wettbewerbsverein sah in diesem Kennzeichen einen Wettbewerbsverstoß und verlangte Unterlassung.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab dem Wettbewerbsverein Recht.
Das bemängelte Zertifizierungssystem ist rein privatrechtlicher Natur. Die Qualitätsgemeinschaft ist nicht befugt eine solches Bio-Kennzeichen zu verwenden oder zu verleihen. Insbesondere da das bemängelte Kennzeichen keinen anderen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist es als wettbewerbswidrig anzusehen.
(LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.02.11 - 3 O 819/10)