Beschränkung des Schutzumfangs einer Marke
Die Schutzschranke des § 23 MarkenG ist die Ausprägung des Freihaltebedürfnisses an beschreibenden Angaben. […]
Die Schutzschranke des § 23 MarkenG ist die Ausprägung des Freihaltebedürfnisses an beschreibenden Angaben. […]
Wird bezüglich einer Markenanmeldung Bösgläubigkeit festgestellt, besteht ein Grund die Marke zu löschen. […]
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr durch eine markenmäßige Benutzung einer Wort- und Bildmarke kommt es sowohl auf die Zeichenähnlichkeit als auch auf die klangliche Verwechslungsgefahr an. […]