Keine rechtsmissbräuchliche Abmahnung wegen fehlendem Impressum auf Facebook

Es geht um einen Rechtsstreit aus dem Wettbewerbsrecht. Im zugrundeliegenden Sachverhalt behauptete die Klägerin ein aufstrebendes IT-Systemhaus zu sein, zu deren Leistungsangebot die Entwicklung von Software und die Schulung betreffend aller gängigen Betriebssysteme zählt. Die Beklagte solle das gleiche Betriebsspektrum aufweisen. Zudem bemängelte die Klägerin ein fehlendes Impressum auf dem Facebook-Auftritt der Beklagten. Daraufhin mahnte [...]