Das Verwenden eines verzerrten Fotos von einem bekannten deutschen Quiz-Moderator auf der Umschlagseite eines Buches ist als unzulässig einzustufen, insbesondere da der Moderator hierin nicht eingewilligt hat.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte ein Verlag das perspektivisch verzerrte Bild des Moderators für ein Buch-Cover verwendet. Auf dem Foto wurde der Kopf überproportional groß, sowie der Körper relativ klein und gestaucht dargestellt. Das streitgegenständliche Buch wurde von einem Autor geschrieben, der bereits in vielen Quizsendungen zu Gast war. Der Moderator sah sich sich durch die Verwendung des Bildes ohne seine Einwilligung in seinen Rechten verletzt. Er begehrte daher Unterlassung.

Das Landgericht sprach dem Kläger den Anspruch zu.

Nach Ansicht des Gericht liegt im vorliegenden Fall eine eindeutige Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Durch das verunstaltete und verzerrte Bild werden keine Tatsachen dargestellt. Zudem gibt das Buch auch keine satirische Betrachtungsweise wieder, daher ist die Veröffentlichung auch unter diesem Aspekt nicht gerechtfertigt. Außerdem zeigt das Foto auch kein zeitgeschichtliches Ereignis, daher muss der Moderator die Veröffentlichung ohne seine Einwilligung nicht hinnehmen. Somit steht dem Kläger ein Anspruch auf Unterlassung zu.

(LG Hamburg, Urteil vom 14.10.11 – 324 O 196/11)