In P2P-Fällen ist der Schadensersatzanspruch pro Lied auf 300 Euro festzusetzen.

Das entschied das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil. Damit bestätigte das Landgericht Düsseldorf eine seiner früheren Entscheidungen (Urteil vom 24.11.10 – 12 O 521/09).
Im zugrundeliegenden Sachverhalt wurde vom Internetanschluss des Beklagten aus mehrere geschützte Musikwerke in einer P2P-Börse zum Upload angeboten. Der Beklagte brachte jedoch vor zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht vor Ort gewesen zu sein.
Das Landgericht Düsseldorf gab dem Kläger Recht.
Ein pauschales Bestreiten, beim Upload der Musikstücke nicht vor Ort gewesen zu sein, reicht nicht aus. Das Gericht setzte unter Berücksichtigung des GEMA-Tarifs VR-W I einen Schadensersatzanspruch von 300 Euro pro Lied an.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.11 – 12 O 68/10)