Wer wissen will, welche Abfindung ihm bei einer Kündigung zusteht, der findet im Internet erstaunlich wenig konkrete Antworten. Der Suchbegriff „Abfindungsrechner“ führt überwiegend zu Seiten, auf denen man die Einkommensteuer berechnen kann, die anfällt, wenn man eine Abfindung bekommt.

Wie hoch die Abfindung ist, die man vom Arbeitgeber beanspruchen kann, wird seltener beantwortet. Hier ist fast ausschließlich die sog. „Faustformel“ zu finden. Diese Formel zur Berechnung einer Abfindungszahlung lautet: Halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Das mit der Faustformel gefundene Ergebnis liefert allerdings nur selten den Betrag, der tatsächlich bezahlt wird. Zu viele andere Faktoren spielen für die tatsächliche Abfindung eine Rolle.

Wir haben auf Basis statistisch erhobener Daten einen Online-Abfindungsrechner entwickelt, der es eine auf Ihre individuelle angepasste Berechnung durchführt. Sie erhalten sofort online das Ergebnis, ohne Registrierung, ohne Eingabe persönlicher Daten.

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Das neue Portal „Kündigungsschutz4U“ soll Anlaufstelle für alle Arbeitnehmer sein, die von einer Kündigung betroffen sind.

 


 

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