Ein rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil entfaltet in der Türkei bzw. dem türkischen Rechtsraum keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen. Soll ein Scheidungsurteil, das in Deutschland ergangen ist, in der Türkei rechtswirksam sein, muss es dort durch den Beschluss eines türkischen Gerichtes anerkannt werden.

Findet eine solche Anerkennung nicht statt, hat das deutsche Scheidungsurteil für türkische Behörden keine rechtliche Wirkung. Das heißt die Scheidung kann nicht beim türkischen Personenstandsamt registriert werden und die Parteien gelten weiterhin als verheiratet:

Dieses Verfahren über die Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils ist nicht etwa ein zweites Scheidungsverfahren. Gemäß Art. 58 des Gesetzes Nr. 5718 über das interne Privat- und Zivilverfahrensrecht erkennt die Türkei entsprechende Urteile ausländischer Gerichte an.

Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Wohnort bzw. der letzte Wohnort. Ausländer haben ein Wahlrecht und haben die Möglichkeit zwischen den Familiengerichten in Ankara, Istanbul oder Izmir zu wählen. Der Betroffene selbst oder dessen Anwalt kann den Antrag auf Anerkennung stellen. Stimmt die andere Partei dem Antrag zu, so dauert das Verfahren lediglich 5 bis 10 Tage. Dabei ist es empfehlenswert als Ausländer lediglich eine Vollmacht zur Anerkennung des Scheidungsurteils von einem türkischen Gericht („Türk mahkemesinde tenfizi“) erteilen zu lassen und daneben eine andere Verwendung ausdrücklich ausschließen („bu vekalet baþka bir amaçla kullanýlamaz“). So lässt sich ein Missbrauch vermeiden.

Anwaltszwang besteht nur bei demjenigen, welcher nicht persönlich bei Gericht vorsprechen kann. Die in der Türkei anwesende Partei benötigt keinen Anwalt, wobei auch in solchen Fällen die Verfahrensdauer nur 5 bis 10 Tage ist.

Bevollmächtigt der ausländische Ehepartner keinen Anwalt und stellt der türkische Ehepartner selbst oder über einen Anwalt den Antrag auf Anerkennung der Scheidung, wird das Verfahren daraufhin eröffnet. Das Gericht teilt dem ausländischen Ehepartner mit, selbst zum angegebenen Termin zu erscheinen oder einen Anwalt zu beauftragen. Geschieht dies nicht, erfolgt die Anerkennung in Abwesenheit.

Erscheint keine der Parteien vor Gericht wird der Anerkennungsbeschluss (tenfiz karari) aufgrund von Zeugenaussagen und des vorliegenden deutschen Scheidungsurteils gefasst. (Das Urteil muss dabei übersetzt und in beglaubigter Form vorliegen. Allerdings dauert das Verfahren dann 5 bis 6 Monate.

Bei Unzustellbarkeit der Ladung wird diese nach türkischem Gesetz veröffentlicht werden. Erst dann ist die Anerkennung des deutschen Urteils möglich, welcher in diesem Fall ebenso veröffentlicht werden muss um rechtskräftig zu werden. Von einer Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr ist jedoch dann auszugehen.

Natürlich können gegen die Anerkennung Rechtsmittel eingelegt werden.

Rechtskraft entfaltet ein deutsches Scheidungsurteil in der Türkei ab dem Datum, an dem die türkische Anerkennungsentscheidung Rechtskraft erlangt.

(Quelle: Deutsche Botschaft, Ankara)