Das Internet ist eine unerschöpfliche Quelle seltsamer Disclaimer, Hinweise und pseudorechtlicher Texte. Meist wollen die Verwender sich damit vor unerwünschten Folgen ihres eigenen Verhaltens schützen, ihre Haftung begrenzen oder dergleichen. Ein sehr schönes Beispiel, wie ein solches Verhalten nach hinten losgehen kann ist diese oft anzutreffende – rechtlich eigentlich völlig unwirksame – Klausel:

„Um die Kosten eines Abmahnung oder eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben im Impressum, wettbewerbsrechtlichen Beanstandungen oder ähnlichen Problemen auf dem Postweg kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorhergehenden Kontakt wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen“

Ein Hinweis geht nach hinten los…

Diese Klausel bringt demjenigen, der sie auf seiner Website einsetzt um sich vor unliebsamen Abmahnungen durch Mitbewerber zu schützen überhaupt nichts. Wer sich wettbewerbswidrig verhält oder seine Informationspflichten verletzt, der kann kostenpflichtig abgemahnt werden.

Sehr unerfreulich ist für die Verwender derartig sinnfreier Klauseln allerdings die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 31.01.2012). Darin kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass derjenige, der selbst solche Klauseln verwendet, sich durchaus an den eigenen Maßstäben messen lassen muss, also vor einer kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Rechtsanwalt zunächst selbst Kontakt mit dem angeblichen Verletzer aufnehmen muss. Unterlässt er dies und mahnt gleich kostenpflichtig ab, verstößt er gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und verhält sich widersprüchlich. Durch diesen Selbstwiderspruch verliert er den Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten.

Keine unverstanden übernommenen Klauseln verwenden

Vor diesem Hintergrund können wir nur davor warnen, selbst ausgedachte Disclaimer nach Art der oben genannten Klausel zu verwenden. Solche Texte bringen nicht nur nichts, sie gefährden sogar die eigene Rechtsposition.

Den Empfänger von Abmahnungen empfehlen wir einen Blick auf die Homepage des Gegners – vielleicht verwendet der ja einen ähnlich dummen Disclaimer – dann hätte man schon mal ein gutes Argument gegen die Kosten – selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist!