Ein Impressum, in dem das Handelsregister, die Handelsregisternummer sowie die Angaben zum Vertretungsberechtigten des Unternehmens fehlen, ist wettbewerbswidrig und fehlerhaft.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt waren sowohl Kläger als auch Beklagter Unternehmen im Bereich des Laden- und Raumausbaus. Der Kläger bemängelte, dass im Impressum der Website des Beklagten, Angaben zum Handelsregister, die Handelsregisternummer und die Angaben zum Vertretungsberechtigten des Unternehmens fehlt und verlangte daher Unterlassung. Das beklagte Unternehmen brachte hiergegen vor, dass die Website sowieso nur Werbung enthält und daher kein Impressum benötigt.

Das Landgericht Hamburg gab dem Kläger Recht.

Nach Ansicht des Gerichts muss ein Impressum nach den Regelungen des TMG die bemängelten Angaben aufweisen. Falls diese fehlen, ist ein Wettbewerbsverstoß anzunehmen. Die fehlenden Angaben sind sowohl für die Kunden als auch für die Wettbewerber durchaus von Bedeutung, da für rechtliche Auseinandersetzungen der Vertretungsberechtigte sowie die Rechtsform von Bedeutung ist. Das Argument, dass sich auf der Website hauptsächlich Werbung befindet ließ das Gericht nicht gelten. Insbesondere deshalb nicht, da es sich um keinen Bagatell-Verstoß handelt.

(Landgericht Hamburg, Urteil vom 19.08.10 – 327 O 332/10)