Laut einer Pressemitteilung des Bundesinnenministers de Maizière soll eine Gesetzesinitiative für einen besseren Datenschutz im Internet gestartet werden. Durch eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes zielt die neue Regelung auf eine stärkere Selbstbestimmung ab.

 Zudem wird durch die Initiative ein breiterer Ansatz verfolgt und nicht nur auf einzelne Teilaspekte wie Google Street View beschränkt. Insbesondere bei der Veröffentlichung von persönlichen Profilen muss zwingend auf eine Einwilligung des Betroffenen abgestellt werden, außer wenn ein klar überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht. Orientieren sollen sich die neuen Vorschriften zum Datenschutz an der Rechtsprechung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts, diese lässt zudem ausreichend Spielraum für die Bildung weiterer Fallgruppen.
Falls ein Betroffener ausnahmsweise in einen solchen Eingriff einwilligt, werden an diese hohe Anforderungen gestellt. So muss sie beispielsweise ausdrücklich und gesondert erklärt werden.
Außerdem enthält die Gesetzesinitiative erste Regelungsvorschläge für bestimmte Internetdienste, die für das Persönlichkeitsrecht eine große Rolle spielen. Beispiele hierfür sind Gesichtserkennungsdienste, Profilabbildungen anhand von Suchmaschinenanfragen oder die Erhebung von Standortdaten.
Weiterhin soll die neue Regelung als Sanktion schwerer Verletzungen des Persönlichkeitsrechts einen neuen Schmerzensgeldanspruch enthalten. Bisher ist im Bundesdatenschutzgesetz lediglich ein Schmerzensgeldanspruch in Bezug auf die automatisierte Datenverarbeitung öffentlicher Stellen normiert, der neue Anspruch soll sich hingegen auf private Unternehmen richten.