Die AGB von Google verstoßen gegen deutsches Recht.

Innerhalb der AGB räumt Google sich die Ermächtigung ein sämtliche Informationen und Daten, die von Usern bei Google eingegeben werden ohne konkreten Anlass überprüfen, ändern und löschen zu können. Diese Ermächtigung ist zu umfassend und zu weit gefasst, da beispielsweise urheberrechtlich geschützte Werke möglicherweise verändert oder vertrauliche Mitteilungen ausgewertet werden, was eine unangemessene Benachteiligung des Users bedeutet. Des Weiteren sind die AGB auch nicht klar und verständlich formuliert und ihre Abfassung derart intransparent, dass der Nutzer nicht erkennen kann bei welchen Nutzungsarten von Google ihn welche Konsequenzen erwarten. Auch hat sich Google die Möglichkeit eingeräumt personenbezogene Daten an Dritte zu übermitteln. Ein User-Hinweis, dass dies auch abgelehnt werden kann, ist nur an anderer Stelle zu finden und daher versteckt. Es entsteht somit der Eindruck einer vorformulierten Einwilligung des Nutzers gegenüber Google bezüglich der Weitergabe von personenbezogenen Daten. Datenschutzrechtliche Vorgaben sind damit nicht eingehalten. (LG Hamburg, Urteil vom 07.08.2009 – Az. 324 O 650/08)