Bei einem Interview innerhalb eines Fernsehbeitrags, wurde auch Bezug auf eine private Internetseite genommen.

Dies ist zulässig. Der Beitrag verknüpft, so das Landgericht Köln, rechtmäßig recherchierte Informationen in  einer rechtlich nicht zu beanstandenden Art und Weise. Insbesondere ist dies der Fall, wenn dem Zuschauer keine für den Betroffenen nachteiligen Schlussfolgerungen präsentiert werden. Der Betroffene hat in das Interviewe wirksam eingewilligt und dies im Bewusstsein geführt es jederzeit abbrechen oder seine Aussagen widerrufen zu können. Des Weiteren war ihm auch bekannt dass und für welche Fernsehsendung dieses Interviewe aufgezeichnet wurde. Eine journalistische Recherche auf einer für jedermann zugängliche und über Suchmaschinen auffindbaren privaten Internetseite, ist rechtlich nicht zu beanstanden und damit zulässig. Die Verknüpfung mit einem ebenfalls zulässigen Interview innerhalb eines Beitrags kann daher nicht verboten werden. (LG Köln, Urteil vom 04.11.2009 – Az. 28 O 251/09)