Kartellrecht

Das Kartellrecht ist nicht nur für Großkonzerne relevant!

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Kartellrecht Schutz gegen Lieferanten und andere Geschäftspartner, die aufgrund ihrer Marktmacht und Größe scheinbar die Bedingungen beliebig vorgeben können.

Die verbreitete Vorstellung, im „herrschenden Kapitalismus“ würden jedenfalls unter Unternehmern/Kaufleuten die Kräfte des Marktes frei wirken können, ist weit von der Realität entfernt.

Fast immer sind unsere Mandanten überrascht, welche Möglichkeiten sich gerade aus dem Kartellrecht ergeben, um sich gegen die scheinbare Übermacht großer Markenhersteller zu wehren.

Kartellrecht ist Schutz gegen Missbrauch von Marktmacht

Andererseits ist es für Hersteller und Markeninhaber oftmals wichtig, unabhängig von konkreten Auseinandersetzungen mit Händlern die eigene Vertriebspraxis einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen und bestehende Praktiken oder Systeme in rechtlicher Hinsicht zu optimieren. Denn auch im zulässigen Rahmen bieten sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten – wenn man sie kennt. Wenn man sie nicht kennt, riskieren nicht nur Geschäftsführer, sondern auch die handelnden Mitarbeiter Ordnungswidrigkeiten, Geld- und sogar Gefängnisstrafen!

Rechtsgrundlagen des Kartellrechts

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält verschiedene Vorschriften, die gerade für die mittelständische Wirtschaft große Bedeutung haben können. Einzelhändler und Markeninhaber sehen sich mit Themen wie Diskriminierung, Belieferungsanspruch, Ausnutzung von Marktmacht, unzulässigen Preisvorgaben (getarnt als UVP) und rechtswidrigen Vertriebspraktiken konfrontiert.

Wichtigstes Gesetz für kartellrechtliche Fragen ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hier finden sich in den §§ 18ff GWB die Schutznormen gegen Diskriminierung und den Missbrauch marktbeherrschender Stellung.

Hier können Sie uns direkt eine Frage stellen:
_____________________

Ihr Ansprechpartner im Kartellrecht

Sprechen Sie mit uns. Wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin oder beraten Sie direkt am Telefon

Alexander Meyer

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

  • Schutz gegen Missbrauch von Marktmacht
  • Belieferungsansprüche
  • Prozessführung und einstweiliger Rechtsschutz

Kontaktieren Sie uns!

Rufen Sie an. laden Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung auf unseren Server oder nehmen Sie per E-Mail kontakt auf. Wenn Sie ohne eigene E-Mail-Adresse eine Nachricht an uns senden wollen, nutzen Sie einfach das Kontaktformular.

E-Mail an uns

Schicken sie uns jetzt Ihre Anfrage oder Ihre Unterlagen per E-Mail.

Unterlagen hochladen

Laden Sie relevante Dokumente direkt und sicher auf unseren Server.

Hotline Kartellrecht

Sofort zur Erstberatung vom Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Informationen zum Kartellrecht: