Im zugrundeliegenden Sachverhalt fand an der Oper in Köln die Premiere der Oper „Samson und Dalila“ statt, die wegen ihrer Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen umstritten war. Die BILD-Zeitung beauftragte einen Journalisten, während der Premierenaufführung Fotoaufnahmen zu machen. Die Kölner Oper verweigerte jedoch ihre Zustimmung.

Das Verwaltungsgericht Köln verneinte einen Anspruch der BILD-Zeitung auf die Presseaufnahmen.

Ein Anspruch ergibt sich weder aus dem Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen noch aus dem Grundgesetz selbst. Ein Anspruch auf Fotoaufnahmen besteht insbesondere dann nicht, wenn die Oper Aufnahmen im Rahmen ihres eigenen Bestimmungsrechts untersagt.

(Pressemitteilung des VG Köln vom 05.05.11 – 6 K 947/10)