Lebensversicherung - Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf
Überzeugt Sie die Wertentwicklung Ihrer Lebensversicherung?
Denken Sie über eine Kündigung Ihrer Lebensversicherung, den Verkauf oder eine Beleihung nach?
Bevor Sie einen dieser Wege wählen, prüfen Sie, ob es nicht eine wesentlich bessere Möglichkeit gibt:
Widerruf und Rückabwicklung der Lebensversicherung!
Am 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof die von uns auch zuvor schon vertretene Ansicht bestätigt. Damit ist der Weg frei für die Ausübung des Widerrufsrechts bei Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen, die in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen worden sind.
Wir sind seit vielen Jahren spezialisiert auf den Widerruf und die Rückabwicklung von Lebensversicherungen.
Unsere Anwälte verfügen über die notwendige Erfahrung, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erstreiten. Entsprechend hoch ist die Zufriedenheit unserer Mandanten.
Das sagen unsere Mandanten:
Der Widerrufsjoker bleibt!
Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ist auch nach vielen Jahren noch durch Widerruf möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Selbst nachdem der Vertrag bereits gekündigt und Ihnen der Rückkaufswert ausbezahlt wurde, funktioniert dieser Widerrufsjoker noch.
Gerade in diesen Fällen kann sich ein Widerruf besonders lohnen!
Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht bei Darlehen per Gesetzesänderung erschwert. Der Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ist davon nicht betroffen. Hier gilt das Widerrufsrecht ohne zeitliche Begrenzung!
So gehen Sie vor:
Lesen Sie unsere FAQ unten – dort finden Sie die wichtigsten Informationen. Hier finden Sie auch eine Schritt für Schritt Beschreibung des Ablaufs von Widerruf und Rückabwicklung. Ab sofort finden Sie dort auch Videos, in denen wir Fragen zum Widerrufsrecht beantworten.
Weiterführende Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in unseren News zum Versicherungsrecht.
Schicken Sie uns Ihre Vertragsunterlagen für eine Vorprüfung. Sie können uns Ihre Unterlagen per verschlüsseltem Upload direkt übermitteln.
Das benötigen wir von Ihnen:
Um Ihnen eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu ermöglichen, führen wir für Sie eine Vorprüfung durch. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Versicherungsvertrag (Police) aus der Zeit von 1995 bis 2007
- Versicherungsbedingungen
- Widerrufsbelehrung und das Anschreiben, mit dem Ihnen die Police zugeschickt wurde.
So einfach holen Sie Ihr Geld zurück - Schritt für Schritt!
1. Schritt: Checkliste downloaden
Wir haben für Sie diese CHECKLISTE erstellt.
Damit können Sie die notwendigen Unterlagen und Informationen schnell zusammenstellen, um eine Vorprüfung Ihres Vertrages durch uns zu beauftragen.
2. Schritt: Vorprüfung
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen hier zur Vorprüfung.
Wir prüfen, ob Sie das Widerrufsrecht noch ausüben können. Wenn wir Erfolgsaussichten sehen, erhalten Sie ein schriftliches Prüfungsergebnis mit einer genauen Anleitung zum weiteren Vorgehen.
3. Schritt: Widerruf
Der Widerruf gegenüber Ihrer Versicherung wird erklärt. Dabei wird bereits die Rückzahlung aller Beiträge sowie Zinsen und Nutzungen gefordert. In den meisten Fällen verweigern die Versicherer die Rückzahlung. In einigen Fällen erkennen die Versicherer den Widerruf zwar an, erfüllen aber die Ansprüche nicht vollständig. Daher muss meistens Schritt 3 folgen…
4. Schritt: Beauftragung und Anspruchsberechnung
Sie beauftragen uns, wir kümmern uns um eine finanzmathematische Berechnung Ihrer Ansprüche, die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung und die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Sollte die Versicherung sich dennoch weigern, die Ihnen zustehenden Ansprüche zu erstatten, geht es weiter mit Schritt 4…
5. Schritt: Klage
In vielen Fällen hilft nur die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Hier können Sie sich auf unsere Erfahrung aus hunderten erfolgreicher Verfahren verlassen.
Wir kümmern uns persönlich um Ihren Fall:
Alexander Meyer
Rechtsanwalt
- Rückabwicklung von Lebensversicherungen
- Kapitalanlagerecht
- Prozessführung
Adam Cofala
Rechtsanwalt
- Widerruf von Lebensversicherungen
- Verbraucherrecht
- Prozessführung
Michael Vogl
Rechtsanwalt
- Widerrufsrecht
- Rückabwicklung von Lebensversicherungen
- Kapitalanlagerecht
Kontaktieren Sie uns!
Rufen Sie an. laden Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung auf unseren Server oder nehmen Sie per E-Mail kontakt auf. Wenn Sie ohne eigene E-Mail-Adresse eine Nachricht an uns senden wollen, nutzen Sie einfach das Kontaktformular.
Telefon: 0821 – 15 88 12
Warum sollten Sie uns beauftragen?
Erfahrung und Mandantenzufriedenheit
- Unsere Anwälte sind seit vielen Jahren auf den Widerruf von Lebensversicherungen spezialisiert.
- Wir haben hunderte von Widerrufsbelehrungen geprüft, Ansprüche gegen ziemlich alle Lebensversicherer auf dem deutschen Markt erfolgreich durchgesetzt und verfügen über umfassende Prozess- und Verhandlungserfahrung auf diesem Gebiet.
- Gerichte bestätigen uns immer wieder die hohe Qualität unserer Klagen. Damit haben wir bei Vergleichsverhandlungen eine starke Position. Oft werden Klagen eingereicht, bei denen die Ansprüche nicht konkret genug berechnet und nicht ausreichend auf den individuellen Fall bezogen dargestellt werden. Solche Klagen sind „unschlüssig“ und führen dazu, dass schlechte Vergleichsergebnisse für die Kläger erzielt oder die Klagen gar abgewiesen werden, obwohl ein Anspruch besteht.
- Wir arbeiten mit den anerkanntesten Gutachtern der Branche, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.
Schwierige Berechnung des Rückabwicklungsbetrages
Die Berechnung des Rückabwicklungsbetrages ist sehr komplex. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensversicherungsarten, die bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung jeweils unterschiedlich zu behandeln sind.
Aufgrund der Vielzahl der von uns bearbeiteten Verfahren können wir unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen und Informationen aus anderen Verfahren nutzen, die weniger spezialisierten Anwälten nicht zur Verfügung stehen. Die Versicherungen berechnen die Rückabwicklungswerte fast immer drastisch zu ihren Gunsten oder nehmen unzulässige Abzüge vor.
Für Ihren Erfolg entscheidend ist stets auch das, was von Ihrem Rechtsanwalt vorgetragen wird. Die Versicherung wird bei entsprechenden Argumenten schon im Vorfeld einen vernünftigen Rückerstattungsbetrag anbieten.
Bei einem Rechtsstreit befindet das Gericht nur über den vom Anwalt vorgetragenen Prozessstoff und nicht über alles, was in der Presse veröffentlicht wurde oder sonst bekannt ist. Dies wird Beibringungsgrundsatz genannt.
Deshalb wählen Sie sich Ihre Fachleute ebenso sorgfältig aus, wie Sie es bei Ihrer Arztwahl gewohnt sind.
Hinweis: Auch wenn sich unsere Warnungen vor unseriösen Finanzdienstleistern inzwischen weitgehend erübrigt haben – hier können Sie diese Warnung noch nachlesen.
Rufen Sie uns an wenn Sie Fragen haben oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen zur Vorprüfgung. Wir setzen Ihre Rechte durch.
FAQ zum Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen
Ganz einfach:
Im Fall einer Kündigung erhalten Sie lediglich einen Bruchteil der bis dahin einbezahlten Beträge sowie einen Anteil an dem, was der Versicherer mit diesen Beträgen erwirtschaftet hat.
Die Rückabwicklung bedeutet, dass Sie so gestellt werden, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden. Sie erhalten also sämtliche von Ihnen bezahlten Beiträge zurück, ohne Abzug von Provisionen, Abschlussgebühren oder sonstigen Kosten. Darüber hinaus erhalten Sie eine Verzinsung der Beiträge, die wir derzeit weit über dem ansetzen, was derzeit bei Geldanlagen regelmäßig zu erzielen ist.
Ein Beispiel:
Sie haben im Jahr 2000 einen Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren geschlossen und zahlen monatlich 200,- Euro.
Wenn Sie den Vertrag heute Kündigen, könnte sich ein Rückkaufswert von etwa 15.000,- Euro ergeben. Tatsächlich in die Lebensversicherung einbezahlt haben Sie in 13 Jahren aber ca. 31.000,- Euro.
Bei erfolgreicher Ausübung des Widerrufsrechts und der Rückabwicklung der Lebensversicherung erhalten Sie die kompletten 31.000,- Euro und zusätzlich eine Verzinsung dieses Betrages. Kündigen Sie dagegen den Vertrag und akzeptieren den von der Versicherung berechneten Rückkaufswert, dann verlieren Sie im Beispiel über die Hälfte des investierten Kapitals. Der Rücktritt ist also die deutlich bessere Alternative!
Unsere Vorprüfung erfolgt auf Basis der relevanten Vertragsunterlagen. D.h. Sie übersenden uns Ihre Unterlagen in digitaler Form (per verschlüsseltem Daten-Upload) und ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft genau den Wortlaut, die optische Gestaltung und Platzierung der Widerrufsbelehrung in den Dokumenten. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen in einem ausführlichen Schreiben mitgeteilt.
Zusätzlich erhalten Sie bei uns:
- Ein Musterschreiben für den Widerruf – aber abgestimmt auf genau die Vorgehensweise, die Sie wünschen. Je nachdem, ob Sie lediglich einen laufenden aber renditeschwachen Vertrag in eine lukrative Anlage verwandeln möchten, ob Sie akut Liquidität benötigen, ob Sie weiterhin eine Risikoabsicherung brauchen usw. sind unterschiedliche Vorgehensweisen möglich. Wir erläutern Ihnen diese Alternativen und bieten Ihnen den richtigen Mustertext für Ihren Widerruf.
- Eine vorläufige Berechnung Ihrer Rückforderungsansprüche. Wir verfügen über ein Berechnungsprogramm, mit dem wir annäherungsweise den Betrag berechnen können, den Sie nach einem Widerruf voraussichtlich beanspruchen können. Damit bekommen Sie eine ungefähre Vorstellung davon, wie viel besser Sie mit dem Widerruf fahren als im Fall einer Kündigung oder Fortführung des Vertrages.
- Eine detaillierte Beschreibung der weiteren Abläufe und des Verfahrens, so dass Sie genau wissen, wie es im Fall eines Widerrufs weiter geht.
Am schnellsten geht es, wenn Sie uns Ihre Unterlagen per Upload zur Verfügung stellen. Wie das geht, erfahren sie hier.
Das Ergebnis unserer Vorprüfung erhalten Sie idR innerhalb von 2 – 5 Werktagen.
Als erstes sollten Sie Sich mit uns in Verbindung setzen und eine Vorprüfung durchführen lassen. Wir prüfen für Sie, ob sich aus Ihren Vertragsunterlagen ein Widerrufsrecht ergeben kann, denn die formalen Voraussetzungen liegen zwar bei sehr vielen, aber nicht bei allen Verträgen vor.
Die Vorprüfung Ihrer Lebensversicherung erfolgt so schnell wie möglich, so dass Sie von uns schon bald eine Mitteilung darüber erhalten, ob grundsätzlich die Ausübung des Widerrufs möglich ist, oder nicht. Erst auf Grundlage dieser Mitteilung entscheiden Sie über das weitere Vorgehen.
Sollten Sie bereits davon überzeugt sein, dass ein Widerspruch für Sie die richtige Vorgehensweise ist, können Sie auch kostenlos unser Musterschreiben zum Widerruf einer Kapitallebensversicherung ohne Kündigung verwenden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung dafür übernehmen können, dass das von Ihnen gewünschte Ergebnis bei Verwendung dieses Musters eintritt, wenn wir nicht zuvor Ihren Fall konkret geprüft und Ihnen die Verwendung des Schreibens ausdrücklich empfohlen haben.
Heute stellt sich angesichts der Wertentwicklung der meisten Lebensversicherungen eher die Frage, für wen die Rückabwicklung NICHT interessant ist!
Schauen Sie Sich die letzte Berechnung Ihrer Versicherung an und Sie werden feststellen, dass sich jedenfalls in den letzten Jahren aufgrund der Finanzkrise die Verzinsung nicht gerade berauschend entwickelt!
Ist Ihre Kapitallebensversicherung noch eine sinnvolle Geldanlage?
Auch wenn Sie gerade nicht konkret Geld benötigen und aus diesem Grund überlegen, die Versicherung zu kündigen, zu verkaufen oder zu beleihen, kann die Rückabwicklung und Neuanlage des Kapitals in einem alternativen Investment eine ernsthafte Alternative zur Fortführung darstellen.
Die Frage, ob Ihre Lebens- oder Rentenversicherung noch eine sinnvolle Rendite erzielt ist komplex und daher nicht leicht zu beantworten. Wir haben versucht im Internet hilfreiche Tools und Anleitungen zu finden, die Ihnen eine gute Einschätzung möglich machen sollten. Eine Übersicht mit Verweisen zu Online-Rechnern und weiteren Informationen im Netz finden Sie in unserem Beitrag „Berechnung der Rendite einer Lebensversicherung„.
Eine Übersicht über die laufende Verzinsung für das Jahr 2015 für viele Große Versicherer finden Sie hier. Die Möglichkeit der Rückabwicklung ist allerdings vor allem für Verträge aus der Zeit von 1994 bis 2007 gegeben, da in dieser Zeit aufgrund der damals praktizierten Vertriebsmethode (Policenmodell) sehr häufig der Fehler gemacht wurde, der jetzt noch zur Ausübung des Widerrufsrechts berechtigt.
Sie haben die Versicherung in den vergangenen Jahren schon gekündigt und von der Versicherung den Rückkaufswert ausbezahlt bekommen? Kein Problem, vorausgesetzt es liegt nicht schon zu lange zurück. Trotz Kündigung und Auszahlung kann der Vertrag unter Umständen durch einen Widerruf noch wirksam beseitigt werden. Sie erhalten dann nachträglich noch die Differenz zwischen dem Rückkaufswert, der Ihnen ausbezahlt worden ist, und der Summe aller Beiträge nebst Verzinsung.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung (RSV) haben, besteht nahezu kein Kostenrisiko, denn so gut wie alle vor 2015 abgeschlossenen RSV decken den Streit über ein Widerrufsrecht mit ab. Hier fällt also lediglich Ihre Selbstbeteiligung an, wenn der Gegner nicht die vollen Kosten übernehmen muss. Die Selbstbeteiligung liegt meist bei ca. 150,- EUR – je nach Versicherungsvertrag.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, aber dennoch Ihr Geld durch einen Widerruf zurück holen wollen, können sie auch jetzt noch eine RSV abschließen!
Warum und wie das geht, erfahren Sie hier.
In Zukunft wird es voraussichtlich auch möglich sein, über unsere Kanzlei mit einem Prozessfinanzierer zusammen zu arbeiten. Derzeit besteht aber regelmäßig noch die Möglichkeit, eine RSV abzuschließen und gänzliche ohne Kostenbelastung und damit nahezu ohne Risiko das Widerspruchsrecht durchzusetzen.
Die Antworten darauf finden Sie
- hier zum Policenmodell und
- hier zum Antragsmodell
Auch wenn inzwischen weitgehend geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen Lebens- und Rentenversicherungsverträge auch heute noch widerrufen werden können, zahlen die Versicherer nicht einfach die einbezahlten Beiträge nebst Zinsen und Nutzungen zurück. Vom Zeitpunkt des Widerrufs bis zum Erhalt des gesamten Ihnen zustehenden Betrages müssen Sie derzeit noch mindestens mehrere Monate einplanen. Sollte ein Gerichtsverfahren nötig sein, ist ein Zeitraum von 9 – 18 Monaten nicht unrealistisch.
Wenn Sie schnell Geld benötigen, können Sie die Versicherung zusätzlich zum Widerruf auch kündigen, dann wird Ihnen der Rückkaufswert sofort ausbezahlt und der Streit betrifft nur noch die Differenz zu dem Betrag, der Ihnen aufgrund der Rückabwicklung zusteht – oft eine erhebliche Summe.
Videos zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Wie läuft eine Rückabwicklung eigentlich ab?
RA Meyer erklärt die einzelnen Schritte im Video.
RA Meyer in "Report aus München"
RA Meyer als Interviewpartner zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen In der Sendung vom 20.09.2016 (Das Ende der Sparer-Republik: Null Zinsen und die Zukunftsangst der Deutschen)
Raus aus der Lebensversicherung - mit dem Widerrufsrecht!
Unsere Spezialisten erklären den Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf und wie Sie vorgehen können, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Weitere Videos folgen in Kürze. Abonnieren Sie unseren YouTube-Kanal, um auf dem Laufenden zu bleiben: anwaltsbüro47 – YouTube
Unsere Veröffentlichungen zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen:
Externe Informationsquellen zum Thema Lebensversicherung, Wertentwicklung, Kündigung, Rücktritt und Rückabwicklung:
Informieren Sie Sich bei unabhängigen Medien über die Themen Lebensversicherung, Wertentwicklung, Garantiezins, Rückabwicklung. Machen Sie Sich selbst ein Bild davon, ob es sinnvoll ist, Ihre Lebensversicherung zu kündigen, ein Widerrufsrecht auszuüben oder die Versicherung weiter zu bezahlen.
Wir haben für Sie fundierte Artikel zusammengestellt, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können (neueste Artikel am Ende der Liste):
- Die Ergebniss einer großen Studie zeigen: Die Prognosen für Lebensversicherungen sind schlecht (Handelsblatt)
- Lebensversicherer legen Geld zurück – für Gewinnbeteiligungen fehlt das Geld (Manager Magazin)!
- Die Renditen der Lebensversicherer befinden sich im freien Fall (FAZ)
- Keine Argumente mehr PRO Lebesversicherung – Lebensversicherung in der Existenzkrise (FAZ)
- Recht auf Rücktritt (ZDF) – Artikel und Video
- Ist es sinnvoll nach dem EuGH-Urteil vom Dezember 2013 die Lebensversicherung zu kündigen (Tagesspiegel)?
- Lebensversicherungen: Kündigen oder behalten? (Focus)
- Presserklärung des Bundesgerichtshof zum Urteil vom 7. Mai 2014
- Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen (Finanztip.de)
- Das meint die Verbraucherzentrale Hamburg zum Thema Kapitallebensversicherung
- Das Ende vom Traum einer sicheren Geldanlage (Deutsche Wirtschaftsnachrichten)
- Überschussbeteiligungen purzeln – War´s das, Lebensversicherung? (n-tv)
- Widerruf von Lebensversicherungen auch nach Jahren noch möglich (wallstreet online)
- Rückabwicklung von Lebensversicherungen durch Widerruf (wallstreet online)
- BGH-Urteil zu Lebensversicherungen: Punktsieg für Verbraucher (tagesschau.de)
- Verbraucherzentrale Hamburg: Geld zurück bei Widerspruch
- Rückabwicklung von Lebensversicherungen kann sich lohnen (MDR)
- Die FAQ der Stiftung Warentest zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen