Immer wieder wird behauptet, die Nutzung von WhatsApp, Instagram, Snapchat usw. durch Kinder unter 13 / 16 oder sonst irgendein Alter sei „verboten“.

Diese Aussage ist – wenn man sie wörtlich nimmt – schlicht und einfach „fake news“.

„Verboten“ bedeutet, dass ein Gesetz existiert, welches das genannte Verhalten verbietet und im Fall einer Zuwiderhandlung eine Strafe vorsieht. Ein solches Gesetz existiert nicht!

Altersgrenze in AGB dient nur dem Schutz der Konzerne

Die oft genannte Altersbeschränkung (z.B. 13, künftig 16 Jahre) findet sich allein in den Nutzungsbedingungen (AGB) der Dienste, z.B. bei WhatsApp. Grund dafür ist allerdings keineswegs, dass die Netzwerke dadurch Kindern die Nutzung erschweren oder gar verbieten wollen. Grund für die Altersangaben ist ausschließlich der – untaugliche – Versuch der Konzerne, sich selbst vor Haftungsrisiken zu schützen, die daraus entstehen, dass Sie die Daten von Minderjährigen speichern.

Die bisherige Grenze von 13 Jahren in den AGB geht auf Regelungen zum Schutz Minderjähriger in den USA zurück. Das neue Mindestalter von 16 Jahren ist Folge der ab Mai 2018 in Europa gültigen Datenschutzregeln, die drastische Strafen für Konzerne vorsehen.

Keine Altersprüfung, keine Konsequenzen

Tatsächlich interessiert es die Konzerne bislang ausschließlich im Hinblick auf das Werbegeschäft, wie alt ihre Kunden tatsächlich sind. Andernfalls müssten sie in irgend einer Form eine Alterskontrolle durchführen und Konsequenzen ziehen, wenn Kinder unter dem Mindestalter das Angebot nutzen. Das Gegenteil ist der Fall, wie Nutzerumfragen belegen:

Mehr als 90 Prozent der befragten 12- bis 13-Jährigen gaben an, dass WhatsApp für sie die wichtigste App ist.
(Quelle: https://www.whatsbroadcast.com/de/content/whatsapp-nutzerzahlen-deutschland-2017/).

Wenn Facebook allen unter 16-jährigen die Nutzung von WhatsApp verbieten würde, hätte das vermutlich eine Halbierung der Nutzerzahlen zur Folge.

Scheinargumente verhindern Meinungsbildung

Das Verbotsargument wird leider oft – mehr oder weniger bewusst – in der Diskussion darüber eingesetzt, ab wann Eltern ihren Kindern den Zugang zu sozialen Netzwerken / insbes. WhatsApp erlauben sollten.

Eltern wird mit diesem Scheinargument suggeriert, sie würden verbotswidrig handeln und sich und ihre kinder gefährden, wenn sie ihren Kindern vor dem genannten Alter Zugang zu diesen Diensten einräumen.

Auch das ist natürlich falsch. Selbstverständlich hat es für Eltern keinerlei strafrechtliche Konsequenz, wenn dem 12-jährigen Kind WhatsApp erlaubt wird. Ob das pädagogisch sinnvoll ist, ist eine völlig andere Frage.

Eltern durch Scheinargumente eine eigene Meinungsbildung zu ersparen, ist aus meiner Sicht kontraproduktiv und verhindert eine bewusste Auseinandersetzung mit der Problematik.

Eltern müssen verantwortlich entscheiden

Liebe Eltern, ihr ganz allein seid dafür verantwortlich zu entscheiden, wann ihr Euren Kindern Zugang zu sozialen Diensten gebt, wie ihr den Umgang damit begleitet und wie die Nutzung mit dem sozialen Umfeld (Klasse, Familie, Freunde) gestaltet und koordiniert wird.

Ihr seid auch ganz alleine befugt, das zu entscheiden, bis die Kinder volljährig sind. Ihr müsst Euch eine Meinung dazu bilden. Pseudoargumente wie angebliche Altersbeschränkungen usw., helfen nicht weiter und nehmen Euch nicht die Verantwortung ab.

RA Meyer zum Mindestalter für Social Media Dienste

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