Städte-Domains mit dem Zusatz „info“ sind namensrechtlich nicht geschützt.

Im vorliegenden Sachverhalt ging eine Stadt gegen den Betreiber der Domain „stadtname-info.de“ vor, der einen Stadtplanverlag betreibt und der Öffentlichkeit unter dieser Domain zahlreiche kulturelle Informationen zugänglich macht.

Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage zurück.

Nach Ansicht des Gerichts steht einer Stadt kein umfassender Namensschutz zu. Die Klägerin ist schon durch ihre bisherigen Domain-Registrierungen ausreichend geschützt. Durch die Online-Verwendung zahlreicher Zusätze weiß der Verbraucher, dass hinter der Domain keine staatliche Stelle, sondern ein privater Anbieter steht.Damit ist eine Irreführung der Öffentlichkeit ausgeschlossen.

(LG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.12 – 34 O 16/01)