Außerordentliche Kündigung wegen Äußerung „Ich hau dir vor die Fresse“ wirksam

Im zugrundeliegenden Sachverhalt war der Kläger seit 1987 als Arbeiter im Bereich Straßenmanagement bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigt. Im Zuge der Durchführung von Bodenbelagsarbeiten am Stationsweg äußerte sich der Kläger seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber im Beisein eines weiteren Mitar-beiters mit folgenden Worten: […]