Zweite Runde im Fliegengitterfall: Kläger geht in Berufung
Im sog. Fliegengitterfall hatte das Landgericht Augsburg am 30.07.2014 (AZ 021 O 4589/13) die Klage auf Unterlassung und Schadensersatz im Wert von ca. 70.000,- EUR erstinstanzlich abgewiesen. Ein Online Händler hatte dort den Käufer eines Fliegengitters für 22,51 € wegen einer negativen Bewertung verklagt. Jetzt hat der Kläger Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt. Das erstinstanzliche [...]