Namensnennung von Rechtsanwälten

Eine Presseberichterstattung über ein gerichtliches Verfahren worin der vollständige Name des Rechtsanwalts genannt wird, verletzt nicht dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht. Aufgrund der gemeinschaftswichtigen Bedeutung der Gerichtsberichterstattung darf grundsätzlich über alle gerichtlichen Verfahren berichtet werden. Dieses Recht schließt auch regelmäßig die Namensnennung der beteiligten Personen. Allerdings kann trotzdem eine Einzelfallbeurteilung niemals ausbleiben, bei der die Abwägung zwischen dem [...]