„Durchgeknallter Staatsanwalt“

Ein Journalist, Verleger, Publizist und Mitherausgeber einer Zeitschrift äußerte sich innerhalb einer Fernsehdiskussionsrunde zu einem medienintensiven Ermittlungsverfahren über den an diesem beteiligten Staatsanwalt und bezeichnete diesen als „durchgeknallter Staatsanwalt“. Das Bundesverfassungsgericht hatte nun die Verurteilung des Journalisten wegen Beleidigung zu überprüfen, insbesondere ob in der Bezeichnung „durchgeknallt“ eine Schmähkritik zu sehen ist. Eine solche kann aber [...]