BGH: Kein Abzug von Vertriebs- und Verwaltungskosten bei Rückabwicklung von Lebensversicherungen!

In zwei Urteilen vom 29. Juli 2015 (Aktenzeichen: IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hat der BGH dem Versuch der Lebensversicherer eine Abfuhr erteilt, die Auszahlungsbeträge nach Widerruf eines Versicherungsvertrages zu kürzen. Damit wird die von uns vertretene Auffassung zur Berechnung des Rückzahlungsanspruchs bestätigt und die Verbraucherrechte werden gestärkt. Nur der Risikoanteil darf abgezogen werden Wer aufgrund [...]