40 Euro-Verzugspauschale bei verspäteter Lohnzahlung des Arbeitgebers (Update)

Ab dem 01.07.2016 kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Zahlung einer Pauschale i.H.v. 40 € verlangen, wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im Verzug ist. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber nicht abmahnen. Der Verzug tritt kraft Gesetzes ein.   Beispiel: Verzugspauschale bei verspäteter Lohnzahlung Enthält der Arbeitsvertrag die Regelung, dass das Gehalt am Monatsende [...]