Ende der der Haftung für offenes WLAN in Sicht?

Bislang ist es so, dass die Betreiber offener WLANs für alle Rechtsverletzungen haften, die über dieses WLAN begangen werden, insbesondere Urheberrechtsverletzungen.Begründet wurde dies mit der sog. Störerhaftung, die unabhängig von einem Verschulden eintritt. In den aktuellen Koalitionsverhandlungen haben sich die Parteien angeblich darauf geeinigt, diese Haftung in Zukunft erheblich zu reduzieren. Umgesetzt werden soll dies, indem [...]