Einer unserer Schwerpunktbereiche ist seit ca. 4 Jahren die Rückabwicklung von Lebensversicherungen aus dem Zeitraum 1994 bis 2007 wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen.

In unserem Fachressort für die Rückabwicklung von Lebensversicherung haben wir umfangreiche Erfahrungen gesammelt. Inzwischen wurden von uns über 1.000 Widerrufsbelehrungen geprüft, eine Vielzahl von Gerichtsverfahren geführt, Urteile erstritten und gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche geschlossen.

Nicht alle Widerrufsbelehrungen sind unwirksam

Bei der Frage, wie groß der Anteil von Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen aus dem Zeitraum 1995 bis 2007 ist, die fehlerhaft sind, bekommt man recht unterschiedliche Antworten. Wir hören immer wieder von sog. „Dienstleistern“, die in großem Stil Lebensversicherungsverträge „einsammeln“ mit der Aussage, das so gut wie alle Lebensversicherungen mit fehlerhaften Belehrungen versehen waren. Das stimmt mit unseren Erfahrungen nicht überein. Tatsächlich sind ca. 20% der von uns geprüften Belehrungen in Ordnung, sodass ein Widerruf nicht mehr funktioniert.

Große Unterschiede bei den Versicherungen

 

Wir veröffentlichen hier die Zahlen zu den von uns geprüften Widerrufsbelehrungen. Daraus ergibt sich ein Bild über den Anteil der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen für die jeweilige Versicherung.

Zu der nebenstehenden Grafik ist Folgendes zu sagen:

  • Der grüne Balken und die Prozentangabe gibt an, welcher Anteil an Widerrufsbelehrungen der jeweiligen Versicherung FEHLERHAFT, also angreifbar war. Bei der Scottish Widows (früher: Clerical Medical) waren von 40 geprüften Belehrungen 38 fehlerhaft, also 95%.
  • Ausgewertet wurden ca. 400 von uns durchgeführte Vorprüfungen, bei denen Daten zu Auswertungszwecken erfasst wurden
  • Nicht alle Versicherungen sind in der Grafik enthalten, sondern nur die Wichtigsten.

Was für Erkenntnisse ergeben sich für die Rückabwicklung aus der Statistik?

Wir sehen bei den von uns geprüften Fällen einige Muster, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Die Belehrungen der Zurich Versicherung sind fast immer korrekt. Ein Widerruf ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Bei den Versicherungen am Ende der Grafik, bei denen die Fehlerquote mit 0% angegeben ist, wurden teilweise nur so wenige Verträge geprüft, dass auch eine Quote von 0% nicht zu der Aussage berechtigt, dass generell alle Belehrungen in Ordnung sind. Gleiches gilt umgekehrt für die Versicherungen, bei denen die Fehlerquote mit 100% angegeben ist.

 

Nur ein Baustein auf dem Weg zur Erfolgreichen Rückabwicklung

Eine Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist noch keine Garantie dafür, dass am Ende ein weit über dem Rückkaufswert liegender Betrag ausbezahlt wird. Zwar stehen die Chancen dafür gut, aber sowohl bei der Berechnung der Ansprüche als auch bei Fragen der Verwirkung, der richtigen Prozessstrategie und vieler Anderer Faktoren zeigt sich für uns immer mehr, dass diese Rückabwicklungsfälle rechtlich anspruchsvoll sind und gute Ergebnisse nur mit viel Erfahrung und Spezialwissen aus dem Bereich der Lebensversicherungen zu erzielen sind.