Im sog. Fliegengitterfall hatte das Landgericht Augsburg am 30.07.2014 (AZ 021 O 4589/13) die Klage auf Unterlassung und Schadensersatz im Wert von ca. 70.000,- EUR erstinstanzlich abgewiesen. Ein Online Händler hatte dort den Käufer eines Fliegengitters für 22,51 € wegen einer negativen Bewertung verklagt. Jetzt hat der Kläger Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt.
Das erstinstanzliche Urteil
Das Landgericht hat die Klage deshalb abgewiesen, weil der Kläger nicht bewiesen hat, dass die in der Bewertung enthaltene Behauptung tatsächlich falsch ist. Der Käufer hatte dort erklärt, die Montageanleitung sei falsch. Wer Schadensersatz verlangt, muss aber alle Tatsachen beweisen, die den Schadensersatzanspruch begründen. Der Kläger hätte hier also insbesondere die inhaltliche Richtigkeit der Montageanleitung beweisen müssen. „Diesen Nachweis hat der Kläger nicht erbracht. Er hat nicht einmal rechtzeitig hierfür Beweis angeboten.“ heißt es in der Urteilsbegründung dazu.
Somit musste das Gericht zu einer möglichen Schadensersatzpflicht wegen der negativen Bewertung nicht mehr Stellung nehmen.
Inhaltlich hat das Gericht lediglich zum Unterlassungsantrag kurz Stellung genommen. Der Kläger hatte einzelne Passagen aus dem Bewertungstext herausgegriffen und wollte diese Aussagen verbieten lassen. Dieses Vorgehen ließ das Gericht nicht zu. Zwischen den vom Käufer herausgegriffenen Passagen und der Frage der Fehlerhaftigkeit der Montageanleitung bestehe ein so enger Zusammenhang, dass eine isolierte Betrachtung inhaltsverfälschend wirke, so das Gericht.
Das Urteil im Volltext finden Sie hier.
Die Berufung
Die vom Kläger eingelegte Berufung muss bis zum 06.10.2014 schriftlich begründet werden. Mit der mündlichen Verhandlung oder gar einem Urteil beim OLG München ist kaum vor Januar 2015 zu rechnen.
Anmerkungen
Aus den Urteilsgründen lassen sich kaum Aussagen entnehmen, die über den entschiedenen Fall hinaus Bedeutung haben.
Erfreulich ist die Absage, die das Gericht dem Versuch des Klägers erteilt hat, einzelne aus dem Zusammenhang gerissene kurze Passagen isoliert anzugreifen. Bei der oft schwierigen Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung spielt der Zusammenhang und der Gesamteindruck des Textes eine Entscheidende Rolle. Jede andere Betrachtung würde zu einer nicht hinnehmbaren Einschränkung der Meinungsfreiheit führen.