Erbrecht

Gerne beraten wir Sie, wenn Sie Fragen zu Testamenten, dem Pflichtteilsrecht, Schenkungen und anderen erbrechtlichen Sachverhalten haben.

Besondere Schwerpunkte in unserer Erbrechtlichen Beratung und Vertretung haben wir uns in den Bereichen Testament, Pflichtteil, Schenkungen,Verträge zugunsten Dritter mit Banken und Bausparkassen, Lebensversicherungsbegünstigungen sowie in Fragen der Unternehmensnachfolge, Stiftungsgründung, Altersabsicherung, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung gesetzt. Daneben gehören auch Haftungsfragen zu unserer erbrechtlichen Tätigkeit. Die Haftung der Erben für die Nachlassschulden und Vermeidung dieser Haftung oder die Haftung des Nachlasses für die Schulden des Erben und Vermeidung dieser Haftung zählen zu den wichtigsten Themen auf dem Gebiet des Erbrechts. Bei Nachlasskonkurs oder Nachlassinsolvenz wenden Sie sich ebenfalls gerne an uns.

Ansprechpartner:

RA Martin Rupp
RA Stefan Zipp

Hier können Sie uns direkt eine Frage stellen:
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