Wenn Sie bereits Mandant sind und ein Aktenzeichen von uns erhalten haben, reicht die Angabe des Aktenzeichens. Weitere Felder müssen Sie dann nicht ausfüllen.
Wenn Sie noch kein Mandant sind, füllen Sie bitte die entsprechenden Felder aus.
Bitte beachten Sie die Hinweise unten zu Fristenüberwachung und Mandatierung!
Für die Prüfung von Unterlagen wird in der Regel eine Erstberatungsgebühr gem. § 34 RVG berechnen. Diese beträgt 190,- € zzgl. MWSt, also 226,- € brutto. Der Grund für diesen Unterschied liegt darin, dass wir für die Prüfung von Unterlagen auch bei nur einfachen Prüfungen eine Akte anlegen müssen. Der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand ist ein Vielfaches höher als die Annahme eines Telefonats.
Schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt@anwaltsbuero47.de. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Beratung per E-Mail durchführen können. Auskünfte zu Rechtsfragen können wir nur über die Hotline erteilen, es sei denn, es wurde telefonisch ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Unterlagen, die Sie uns ohne vorherige Absprache zusenden, werden nicht automatisch geprüft.
Eine Prüfung von Unterlagen erfolgt nur, wenn zuvor in Textform eine Mandatierung erfolgt, d.h. von uns bestätigt worden ist.
Ein Mandatsverhältnis kommt durch die erstmalige Übersendung von Unterlagen nicht zu Stande.
Bis zu einer Mandatsübernahme durch uns sind Sie für die Einhaltung von Fristen, insbesondere der dreiwöchigen Klagefrist für Kündigungsschutzklagen (§ 4 KSchG), selbst verantwortlich.
Wir stehen Ihnen für Ihre rechtlichen Anliegen und Fragen gerne zur Verfügung.