Anwalt für Internetrecht

Der Begriff „Internetrecht“ benennt kein klar abgrenzbares Rechtsgebiet im juristischen sinne. Unter Internetrecht versteht man eine Vielzahl von Teilbereichen unterschiedlichster Rechtsgebiete.

Häufige Themen im Internetrecht:

Besonders häufig spielen im Bereich des Internets folgende Rechtsgebiete eine Rolle:

  • Allgemeines und besonderes Zivilrecht bei Vertragsschluss, Handel und E-Commerce, Gewährleistung, allgemeine Haftungsgrundsätze
  • Urheberrecht für den Schutz des Urhebers, Verwertungsrechte, Rechteübertragung, Tauschbörsen, Privatkopie
  • Wettbewerbsrecht bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, Werbung
  • Strafrecht im Zusammenhang mit Hackerangriffen, Pornographie, Volksverhetzung
  • Kennzeichen- und Markenrecht bei Domainregistrierung, Domainnutzung und Domainhandel
  • Datenschutzrecht bei E-Commerce, Informations- und Belehrungspflichten
  • Internationales Privatrecht (IPR) bei grenzüberschreitenden Verträgen oder Rechtsverletzungen
  • Telekommunikationsrecht für Abrechnung, Impressum etc. von Telediensten Rundfunkrecht für Gebühren für gesetzliche Rundfunkempfangsgeräte (Computer, Handy, PDA)

Besonders oft spielt der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) im Internet eine Rolle. Typisch ist es hier, dass der Betreiber eines Online-Angebots (Shop, eBay-Angebot, Homepage) eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen gewerbliche Schutzrechte oder Wettbewerbsrecht erhält.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? Dann finden Sie hier unsere Soforthilfe zu Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.

Bei Internetrecht muss es meist schnell gehen

In der Regel ist in diesen Fällen ein erheblicher Zeitdruck gegeben, da bei Vorliegen eines Verstoßes innerhalb weniger Tage beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Verletzer erwirkt werden kann. Es ist auf jeden Fall sehr ratsam, eine Abmahnung und die darin gesetzten Fristen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen!

Als Betroffener sollten Sie sich umgehend von einem erfahrenen Spezialisten für Gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen.

Unser Ansprechpartner ist Herr RA Alexander Meyer, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Die beliebtesten Abmahngründe sind nach wie vor:

  • falsche Widerrufsbelehrungen in Online-Shops oder bei gewerblichen eBay-Anbietern
  • Verletzung von Markenrechten durch Parallelimporte von Waren
  • Fehler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Shops und bei gewerblichen eBay-Anbietern, die wettbewerbsrechtlich relevant sind
  • Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die Verwendung von Bildern, Kartenausschnitten u.ä. ohne entsprechende Lizenz

Hier können Sie uns direkt eine Frage stellen:
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Alexander Meyer

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

  • Internetrecht
  • P2P-Abmahnungen
  • IT-Recht
  • Datenschutzrecht

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