Antragsmodell

Antragsmodell vs. Policenmodell im Versicherungsrecht: Unterschiede und Vorteile vor Vertragsabschluss.
7.2.2023
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Minuten Lesezeit

Das Antragsmodell ist eine Verfahrensweise zum Abschluss eines Versicherungsvertrags (Lebensversicherung/Rentenversicherung usw.). Bei diesem Verfahren handelt es sich um die nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) grundsätzlich bevorzugte Weise zum Vertragsabschluss.

Beim Antragsmodell werden die Versicherungsbedingungen und Pflichtinformationen (z.B. Widerrufsbelehrung) dem Versicherungsnehmer bereits zusammen mit den Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Information über die Vertragsinhalte und die Hinweise zu den Verbraucherrechten liegen dem Versicherungsnehmer also vor dem Zustandekommen des Vertrages vor.

Das Antragsmodell entspricht der Intention der gesetzlichen Regelung in § 7 VVG, wonach dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Verbraucherinformationen in Textform mitzuteilen sind.

Der Interessent erhält, anders als beim Policenmodell, beim Antragsmodell die Gelegenheit, sich vor dem Vertragsschluss über die wesentlichen Vertragsinhalte zu informieren. Ist der Interessent mit den Vertragsmodalitäten nicht einverstanden, wird er den Antrag erst gar nicht stellen und damit der Versicherung schon keine Gelegenheit geben, den Vertrag überhaupt abzuschließen.

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