Erhält man eine Kündigung, stellt sich schnell die Frage nach einer Abfindung. Sie soll den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell abmildern und einen konfliktfreien Abschluss ermöglichen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nur in Ausnahmefällen – meist ist die Abfindung Verhandlungssache. Ob und in welcher Höhe eine Zahlung möglich ist, hängt von Art der Kündigung, der Betriebszugehörigkeit und der Rechtslage ab. Das Anwaltsbüro47 in Augsburg unterstützt Arbeitnehmer:innen dabei, ihre Chancen auf eine faire Abfindung realistisch einzuschätzen und professionell durchzusetzen.
Das Arbeitsrecht kennt nur wenige Fälle, in denen Arbeitnehmer:innen einen direkten Anspruch auf eine Abfindung haben. Dazu gehören:
• Betriebsbedingte Kündigung (§ 1a KSchG): Eine Abfindung wird angeboten, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird.
• Sozialplan: Bei größeren Betriebsänderungen (z. B. Entlassungswellen) sind Abfindungen meist Teil eines Sozialplans.
• Gerichtlicher Vergleich: Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wird häufig eine Abfindung ausgehandelt.
• Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag: Die Abfindung ist Teil einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber.
In den meisten Fällen entsteht eine Abfindung durch geschickte Verhandlung – nicht automatisch durch das Gesetz. Ein erfahrener Anwalt weiß, wann und wie Arbeitgeber in Augsburg kompromissbereit sind.
Die Höhe einer Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab: Beschäftigungsdauer, Alter, Einkommen, Kündigungsgrund und Prozessrisiko. Als grobe Orientierung gilt die Faustformel:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Doch diese Formel ist nur ein Richtwert. Bei einer unwirksamen Kündigung oder langjähriger Betriebszugehörigkeit lassen sich häufig deutlich höhere Beträge erzielen. Unser Team in Augsburg analysiert Ihre Situation individuell und verhandelt gezielt, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – oft schon im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht.
Arbeitgeber zahlen selten freiwillig eine Abfindung. Erst wenn sie erkennen, dass eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, entsteht Verhandlungsspielraum. Deshalb sollten Arbeitnehmer:innen unverzüglich handeln: Nach Zugang der Kündigung läuft eine dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – und die Chance auf eine Abfindung ist meist verloren.
Unsere Fachanwält:innen in Augsburg
• prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung,
• entwickeln eine strategische Verhandlungsposition,
• und vertreten Sie kompetent gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht.
Durch Erfahrung und lokales Know-how erreichen wir häufig faire Abfindungen ohne langwierige Prozesse.
Oft wird eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags angeboten. Doch Vorsicht: Eine vorschnelle Unterschrift kann Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder steuerliche Nachteile auslösen. Vor der Unterzeichnung sollten Sie prüfen lassen,
• ob die Abfindungshöhe angemessen ist,
• welche Regelungen zur Freistellung und Zeugniserteilung gelten,
• und wie sich die Zahlung steuerlich auswirkt.
Abfindungen sind steuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Unter bestimmten Bedingungen kann die Fünftelregelung angewendet werden, um die Steuerlast zu senken. Unsere Kanzlei berät Sie in Augsburg dazu, wie Sie rechtliche und finanzielle Nachteile vermeiden und Ihre Abfindung optimal gestalten.
Eine Kündigung ist oft unerwartet und belastend. Doch mit professioneller Unterstützung können Sie diese Situation auch als Chance nutzen. Das Anwaltsbüro47 in Augsburg steht Arbeitnehmer:innen in allen Phasen des Kündigungsprozesses zur Seite – von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Verhandlung einer Abfindung.
Wir kombinieren juristische Präzision, Verhandlungserfahrung und regionale Marktkenntnis, um Ihre Interessen wirkungsvoll zu vertreten. Kontaktieren Sie uns zeitnah nach Erhalt Ihrer Kündigung – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu sichern und die bestmögliche Abfindung zu erreichen.
Aktuelle rechtliche Entwicklungen, Tipps und Expertenwissen zu unseren Fachbereichen – alles an einem Ort.
Wir stehen Ihnen für Ihre rechtlichen Anliegen und Fragen gerne zur Verfügung.
