Krankheit und Arbeitsrecht – Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer:innen in Augsburg

Ihre Rechte zu Lohnfortzahlung, Kündigung & Attest. Fachanwälte für Arbeitsrecht Augsburg beraten Sie umfassend
12.1.2026
9
Minuten Lesezeit

Krankheit und Arbeitsrecht – Was Arbeitnehmer:innen in Augsburg wissen sollten

Eine Erkrankung kann jeden treffen – und oft wirft sie arbeitsrechtliche Fragen auf. Wann muss die Krankmeldung erfolgen? Wie lange zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter? Und darf man während der Krankschreibung gekündigt werden? Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg berät Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber in allen Fragen rund um Krankheit, Fehlzeiten und Entgeltfortzahlung. Da in unserer Kanzlei Fachanwälte für Arbeitsrecht tätig sind, können Sie sich auf fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung verlassen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu kennen und Ihre Pflichten korrekt zu erfüllen – damit keine Missverständnisse oder rechtlichen Nachteile entstehen.

Krankmeldung und Attestpflicht – Was gilt in Augsburg

Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass sie arbeitsunfähig sind. Spätestens am vierten Krankheitstag muss ein ärztliches Attest vorliegen – viele Arbeitgeber verlangen dieses jedoch bereits früher. In Bayern, und damit auch in Augsburg, gelten die allgemeinen bundesweiten Vorschriften. Dennoch empfiehlt sich, auf individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu achten. Wir prüfen für Sie, ob Ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen rechtmäßig sind und unterstützen Sie, falls Ihr Arbeitgeber unangemessene Anforderungen stellt oder eine Krankmeldung nicht akzeptiert.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – Ihre Ansprüche im Überblick

Bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht. Danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

Unsere Kanzlei berät Sie, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert oder eine Arbeitsunfähigkeit anzweifelt. Wir helfen Ihnen, Nachweise korrekt einzureichen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Für Arbeitgeber prüfen wir die Rechtmäßigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und klären, wann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung tatsächlich entfällt.

Kündigung während Krankheit – ist das erlaubt?

Eine Erkrankung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung, doch es gelten strenge Anforderungen. Nur wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht und der Betrieb erheblich beeinträchtigt wird, ist eine krankheitsbedingte Kündigung rechtmäßig. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Augsburg prüfen, ob eine solche Kündigung in Ihrem Fall zulässig ist. Oft bestehen gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage oder eine Abfindungsverhandlung. Arbeitgeber beraten wir zur rechtssicheren Durchführung von Kündigungen im Krankheitsfall, um Risiken zu vermeiden.

Prävention und Wiedereingliederung nach Krankheit

Nach längerer Krankheit ist eine schrittweise Wiedereingliederung oft sinnvoll. Das sogenannte „BEM“ (betriebliches Eingliederungsmanagement) ist für Arbeitgeber verpflichtend, sobald Beschäftigte länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren. Wir unterstützen beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – bei der rechtssicheren Umsetzung. Eine fachkundige Beratung sorgt dafür, dass das BEM transparent und fair abläuft und keine Diskriminierung oder Benachteiligung erfolgt.

Häufig gestellte Fragen

FAQ – Häufige Fragen zu Krankheit und Arbeitsrecht in Augsburg

Muss ich meinem Arbeitgeber sofort Bescheid geben, wenn ich krank bin?
Ja. Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich informieren, am besten telefonisch oder per E-Mail. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am vierten Tag vorliegen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes steht.
Darf der Arbeitgeber meine Krankschreibung anzweifeln?
Grundsätzlich gilt eine ärztliche Bescheinigung als Beweis für die Arbeitsunfähigkeit. Zweifel darf der Arbeitgeber nur bei konkreten Anhaltspunkten äußern, etwa bei häufigen Kurzerkrankungen oder Auffälligkeiten im zeitlichen Zusammenhang.
Wie lange erhalte ich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
In der Regel sechs Wochen pro Erkrankung. Danach besteht Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Bei wiederkehrenden Krankheiten mit gleicher Ursache gelten Sonderregeln, die wir im Einzelfall prüfen.
Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eine Kündigung ist aber nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Wir prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob sich eine Klage lohnt.
Habe ich Anspruch auf Wiedereingliederung nach längerer Krankheit?
Ja, sobald Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Der Arbeitgeber muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Wir beraten Sie zur rechtssicheren Durchführung.
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