Mutterschutz und Elternzeit sind zentrale Bestandteile des Arbeitsrechts und dienen dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Familienphase. In Bayern – und somit auch in Augsburg – gelten die bundesweiten Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Ergänzend kommen in manchen Fällen betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen hinzu. Unser Team von Anwaltsbüro47 in Augsburg berät Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten rund um Mutterschutz, Elternzeit und den Wiedereinstieg in den Beruf.
Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit dürfen schwangere Frauen grundsätzlich nicht beschäftigt werden – es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot für mindestens acht Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen). Arbeitgeber in Augsburg und Bayern sind verpflichtet, diese Schutzfristen einzuhalten und das Gehalt (Mutterschutzlohn) in dieser Zeit fortzuzahlen.
Zusätzlich gelten besondere Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz: Schwangere dürfen nicht mit gefährlichen Stoffen, schweren körperlichen Tätigkeiten oder Nachtarbeit belastet werden. Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen anpassen oder gegebenenfalls eine Versetzung anbieten.
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Diese kann von Mutter und Vater jeweils einzeln oder gemeinsam genommen werden. Wichtig ist, dass die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt wird. Eine Besonderheit: Bis zu 24 Monate der Elternzeit können auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden.
In Bayern gibt es keine abweichenden Sonderregelungen, jedoch fördern viele Arbeitgeber in Augsburg flexible Modelle wie Teilzeitarbeit während der Elternzeit oder Homeoffice. Diese Möglichkeiten können individuell vertraglich geregelt werden – wir prüfen für Sie, ob Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Während der Mutterschutzfrist erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie einen Arbeitgeberzuschuss. Nach Ablauf des Mutterschutzes kann Elterngeld beantragt werden – abhängig vom vorherigen Einkommen und der gewählten Bezugsdauer (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus). In Bayern gibt es zusätzlich das Bayerische Familiengeld, das unabhängig vom Einkommen gezahlt wird und Familien in Augsburg zusätzliche Unterstützung bietet.
Unser Anwaltsbüro hilft Ihnen bei der Beantragung von Elterngeld und prüft, ob alle Fristen und Voraussetzungen eingehalten werden.
Ein zentraler Punkt: Während des Mutterschutzes und der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Ausnahmen gelten nur in seltenen Fällen, etwa bei Betriebsstilllegung – und auch dann nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Wenn Sie als Arbeitnehmerin in Augsburg dennoch eine Kündigung erhalten, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen, ob die Kündigung unwirksam ist und unterstützen Sie bei einer Kündigungsschutzklage.
Nach Ende der Elternzeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Rückkehr in eine gleichwertige Position. Zwar besteht kein Anspruch auf den exakt gleichen Arbeitsplatz, jedoch darf der Arbeitgeber keine unzulässige Benachteiligung vornehmen.
Viele Mütter und Väter in Augsburg wünschen sich nach der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung. Wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, muss der Arbeitgeber diesem Wunsch entsprechen (§ 8 TzBfG). Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Arbeitszeitgestaltung, Vertragsänderungen und Wiedereinstiegsmöglichkeiten.
Unsere Kanzlei Anwaltsbüro47 in Augsburg unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit und Kündigungsschutz. Wir prüfen Ihre Ansprüche, beraten zu Elterngeld und Mutterschutzfristen und vertreten Sie bei Konflikten mit dem Arbeitgeber. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht in Bayern – für rechtssichere und familienfreundliche Lösungen.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie Fragen zu Elternzeit oder Mutterschutz haben. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Ihre Ansprüche zu sichern und Missverständnisse zu vermeiden.
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Wir stehen Ihnen für Ihre rechtlichen Anliegen und Fragen gerne zur Verfügung.
