Befristete Arbeitsverhältnisse sind in vielen Branchen gängige Praxis. Doch nicht jede Befristung ist rechtlich zulässig. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg berät Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber zu allen Fragen rund um zeitlich begrenzte Arbeitsverträge. In unserem Team arbeiten Fachanwälte für Arbeitsrecht, die wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Fehler Arbeitgeber vermeiden sollten. Wir prüfen, ob Ihr befristeter Vertrag rechtswirksam ist, und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu sichern oder eine unbefristete Beschäftigung zu erreichen.
Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Befristungen mit und ohne sachlichen Grund. Eine sachgrundlose Befristung ist nur bis zu zwei Jahre erlaubt und darf höchstens dreimal verlängert werden. Eine Befristung mit Sachgrund – etwa bei Vertretungen oder Projekten – ist grundsätzlich länger möglich, muss aber nachvollziehbar begründet werden. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vertrag diesen Anforderungen entspricht und ob eine Verlängerung rechtlich zulässig ist. Arbeitgeber unterstützen wir bei der Formulierung rechtssicherer Befristungsvereinbarungen.
Viele Befristungen sind unwirksam, weil Formvorschriften nicht eingehalten oder Verträge zu spät verlängert wurden. Auch eine faktische Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung kann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Unsere Kanzlei analysiert Ihren Vertrag und deckt mögliche Unwirksamkeitsgründe auf. Arbeitnehmer profitieren dabei von unserer Erfahrung im Umgang mit Streitfällen,
Arbeitgeber von unserer Expertise bei der rechtssicheren Gestaltung. So vermeiden beide Seiten langwierige Auseinandersetzungen.
Befristete Verträge enden grundsätzlich automatisch – eine Kündigung ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Trotzdem können sich Ansprüche auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung ergeben, wenn die Befristung unwirksam war. Wir prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, und vertreten Sie bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht Augsburg. Arbeitgeber beraten wir, wie sie Befristungen rechtlich sauber umsetzen und betriebliche Abläufe planen können.
Wer nach Ablauf einer Befristung weiterarbeitet, kann unter bestimmten Umständen automatisch unbefristet angestellt sein. Auch eine wiederholte sachgrundlose Befristung bei demselben Arbeitgeber ist unzulässig. Wir beraten Sie, ob ein Anspruch auf Übernahme besteht oder wie Sie Ihre Chancen auf eine unbefristete Anstellung verbessern können. Für Unternehmen entwickeln wir rechtssichere Lösungen, um Personal flexibel, aber gesetzeskonform einzusetzen.
Aktuelle rechtliche Entwicklungen, Tipps und Expertenwissen zu unseren Fachbereichen – alles an einem Ort.
Wir stehen Ihnen für Ihre rechtlichen Anliegen und Fragen gerne zur Verfügung.
