Befristete Arbeitsverträge – Chancen, Risiken und rechtliche Grenzen in Augsburg

Befristeter Arbeitsvertrag in Augsburg? Fachanwälte beraten zu Verlängerung, Unwirksamkeit & Anspruch auf Übernahme.
12.1.2026
9
Minuten Lesezeit

Befristete Arbeitsverträge in Augsburg – Was Sie wissen sollten

Befristete Arbeitsverhältnisse sind in vielen Branchen gängige Praxis. Doch nicht jede Befristung ist rechtlich zulässig. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg berät Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber zu allen Fragen rund um zeitlich begrenzte Arbeitsverträge. In unserem Team arbeiten Fachanwälte für Arbeitsrecht, die wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Fehler Arbeitgeber vermeiden sollten. Wir prüfen, ob Ihr befristeter Vertrag rechtswirksam ist, und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu sichern oder eine unbefristete Beschäftigung zu erreichen.

Arten der Befristung – mit oder ohne Sachgrund

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Befristungen mit und ohne sachlichen Grund. Eine sachgrundlose Befristung ist nur bis zu zwei Jahre erlaubt und darf höchstens dreimal verlängert werden. Eine Befristung mit Sachgrund – etwa bei Vertretungen oder Projekten – ist grundsätzlich länger möglich, muss aber nachvollziehbar begründet werden. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vertrag diesen Anforderungen entspricht und ob eine Verlängerung rechtlich zulässig ist. Arbeitgeber unterstützen wir bei der Formulierung rechtssicherer Befristungsvereinbarungen.

Fehlerquellen und typische Streitpunkte bei befristeten Verträgen

Viele Befristungen sind unwirksam, weil Formvorschriften nicht eingehalten oder Verträge zu spät verlängert wurden. Auch eine faktische Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung kann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Unsere Kanzlei analysiert Ihren Vertrag und deckt mögliche Unwirksamkeitsgründe auf. Arbeitnehmer profitieren dabei von unserer Erfahrung im Umgang mit Streitfällen,

Arbeitgeber von unserer Expertise bei der rechtssicheren Gestaltung. So vermeiden beide Seiten langwierige Auseinandersetzungen.

Kündigung und Abfindung bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Befristete Verträge enden grundsätzlich automatisch – eine Kündigung ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Trotzdem können sich Ansprüche auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung ergeben, wenn die Befristung unwirksam war. Wir prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, und vertreten Sie bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht Augsburg. Arbeitgeber beraten wir, wie sie Befristungen rechtlich sauber umsetzen und betriebliche Abläufe planen können.

Wege in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Wer nach Ablauf einer Befristung weiterarbeitet, kann unter bestimmten Umständen automatisch unbefristet angestellt sein. Auch eine wiederholte sachgrundlose Befristung bei demselben Arbeitgeber ist unzulässig. Wir beraten Sie, ob ein Anspruch auf Übernahme besteht oder wie Sie Ihre Chancen auf eine unbefristete Anstellung verbessern können. Für Unternehmen entwickeln wir rechtssichere Lösungen, um Personal flexibel, aber gesetzeskonform einzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

FAQ – Häufige Fragen zu befristeten Arbeitsverträgen in Augsburg

Wann ist eine Befristung ohne Sachgrund zulässig?
Nur, wenn das Arbeitsverhältnis erstmals mit dem Arbeitgeber besteht und die Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschreitet. Innerhalb dieser Zeit darf der Vertrag maximal dreimal verlängert werden.
Kann eine Befristung nachträglich verlängert werden?
Nein. Die Verlängerung muss vor Ablauf der aktuellen Befristung schriftlich vereinbart werden. Erfolgt sie danach, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Was passiert, wenn ich nach Ablauf der Befristung weiterarbeite?
Setzen Sie Ihre Arbeit fort, ohne dass eine neue Vereinbarung getroffen wurde, gilt Ihr Vertrag in der Regel als unbefristet. Wir prüfen Ihren Anspruch und unterstützen bei der Durchsetzung.
Kann ich während der Befristung kündigen?
Nur, wenn im Vertrag ausdrücklich ein Kündigungsrecht vorgesehen ist. Andernfalls endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Fristablauf.
Welche Fehler sollten Arbeitgeber bei befristeten Verträgen vermeiden?
Unklare Sachgründe, fehlende Schriftform oder verspätete Verlängerungen führen häufig zur Unwirksamkeit. Wir helfen Arbeitgebern, rechtssichere Befristungen zu gestalten und Risiken zu vermeiden.
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